Gültig ab: 7. September 2026 · Version: 1.0
1.1. Diese Richtlinie regelt den Umgang mit den auf der von der IGuide Production Kft. (nachfolgend: Anbieter) betriebenen Plattform MyGuide Live (nachfolgend: Plattform) eingestellten Nutzerinhalten, die Meldung rechtswidriger Inhalte und die damit zusammenhängenden Maßnahmen.
1.2. Die Richtlinie beruht auf der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (nachfolgend: DSA) sowie auf dem Gesetz Nr. CVIII von 2001 über die Dienste des elektronischen Geschäftsverkehrs (nachfolgend: E-Commerce-Gesetz).
1.3. Der Anbieter gilt im Sinne des DSA als Hostingdiensteanbieter und Online-Plattform, da er die von Nutzern hochgeladenen Inhalte (Reiseleiter-Profile, Leistungsbeschreibungen, Fotos, Bewertungen, Nachrichten) speichert und öffentlich zugänglich macht.
1.4. Ausnahme. Der Anbieter gilt nach Art. 19 DSA als Kleinst- oder Kleinunternehmen und ist daher von einzelnen Pflichten des Kapitels III Abschnitt 3 DSA befreit (insbesondere: internes Beschwerdemanagementsystem, Umgang mit vertrauenswürdigen Hinweisgebern, jährlicher Transparenzbericht). Der Anbieter stellt in dieser Richtlinie gleichwohl freiwillig eine Beschwerdemöglichkeit bereit.
1.5. Diese Richtlinie ist untrennbarer Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform.
Nutzer können sich zu dieser Richtlinie, zur Meldung von Inhalten und zu Moderationsentscheidungen unter folgender Adresse an den Anbieter wenden:
Der Anbieter nimmt Meldungen sowohl mit automatisierten als auch mit menschlichen Mitteln entgegen, gewährleistet bei der Entscheidungsfindung jedoch menschliche Beteiligung.
Mitgliedstaatliche Behörden, die Kommission und das Europäische Gremium für digitale Dienste können sich unter folgender Adresse an den Anbieter wenden:
In Ungarn nimmt die Nationale Medien- und Infokommunikationsbehörde die Aufgaben des Koordinators für digitale Dienste wahr.
3.1. Es ist verboten, auf der Plattform Inhalte einzustellen, die
3.2. Über die genannten Inhalte hinaus ist der Anbieter auch bei Verstößen gegen sonstige in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegte Verbote zum Einschreiten berechtigt.
4.1. Jede Person — nicht nur ein registrierter Nutzer — kann melden, wenn sie auf der Plattform einen rechtswidrigen Inhalt feststellt.
4.2. Die Meldung kann auf folgenden Wegen erfolgen:
4.3. Damit der Anbieter die Meldung in der Sache prüfen kann, muss sie Folgendes enthalten:
4.4. Der Anbieter bestätigt den Eingang der Meldung unverzüglich auf elektronischem Weg, sofern der Meldende Kontaktdaten angegeben hat.
4.5. Ist die Meldung unvollständig, fordert der Anbieter den Meldenden einmalig mit einer Frist von 8 Tagen zur Ergänzung auf.
5.1. Der Anbieter prüft Meldungen zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv.
5.2. Der Anbieter entscheidet über die Meldung innerhalb von 15 Tagen ab Eingang — bei einer Ergänzung ab deren Erfüllung. Bei einem besonders schweren oder offensichtlichen Verstoß (insbesondere: Straftat, zum Nachteil eines Kindes begangene Rechtsverletzung, unmittelbares Sicherheitsrisiko) schreitet der Anbieter unverzüglich ein.
5.3. Einsatz automatisierter Mittel. Der Anbieter kann zur Vorabprüfung der Meldungen und zum Herausfiltern offensichtlichen Missbrauchs (Spam, Massenmeldungen) automatisierte Mittel einsetzen. Eine Entscheidung über die Entfernung von Inhalten, die Einschränkung ihrer Sichtbarkeit oder die Sperrung eines Kontos trifft der Anbieter nicht allein auf Grundlage einer automatisierten Verarbeitung; jeder solchen Entscheidung geht eine menschliche Überprüfung voraus.
5.4. Der Anbieter kann den betroffenen Nutzer im Rahmen der Prüfung zur Stellungnahme auffordern, sofern dies den Zweck der Prüfung nicht gefährdet.
6.1. Je nach Art, Schwere und Wiederholung des Verstoßes kann der Anbieter die folgenden Maßnahmen anwenden:
| Maßnahme | Inhalt |
|---|---|
| Verwarnung | schriftliche Aufforderung an den Nutzer, den Inhalt zu ändern |
| Einschränkung des Inhalts | Verringerung der Sichtbarkeit des Inhalts oder Ausschluss aus der Suche |
| Entfernung des Inhalts | Unzugänglichmachung oder Löschung des Inhalts |
| Änderung des Rankings | Herabstufung der Angebote des Partners in der Ergebnisliste |
| Finanzielle Maßnahme | Einbehalt der Auszahlung für die Dauer der Prüfung |
| Sperrung des Kontos | vorübergehende Einschränkung des Kontos |
| Beendigung des Kontos | Beendigung des Vertragsverhältnisses |
6.2. Der Anbieter handelt nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Er wählt stets die mildeste Maßnahme, die zur Beendigung des Verstoßes geeignet ist.
6.3. Bei einem wiederholten oder schweren Verstoß setzt der Anbieter die Erbringung des Dienstes nach den in Art. 23 DSA festgelegten Grundsätzen nach vorheriger Verwarnung aus.
7.1. Trifft der Anbieter hinsichtlich eines von einem Nutzer eingestellten Inhalts eine einschränkende Maßnahme, unterrichtet er den betroffenen Nutzer spätestens am Tag des Wirksamwerdens der Maßnahme mit einer klaren und verständlichen Begründung.
7.2. Die Begründung enthält Folgendes:
7.3. Der Anbieter ist nicht zur Begründung verpflichtet, wenn der Inhalt irreführender, umfangreicher kommerzieller Inhalt (Spam) ist oder wenn die Begründung durch Rechtsvorschrift untersagt ist.
8.1. Gegen eine Entscheidung des Anbieters können der betroffene Nutzer sowie der Meldende — wenn seine Meldung zurückgewiesen wurde — innerhalb von 6 Monaten ab Mitteilung der Entscheidung unter ig@i-guide.hu Beschwerde einlegen.
8.2. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der beanstandeten Entscheidung und die Begründung der Beschwerde enthalten.
8.3. Der Anbieter prüft die Beschwerde im Wege menschlicher Überprüfung, frei von Willkür, und gibt innerhalb von 15 Tagen ab Eingang eine begründete Antwort. Ist die Beschwerde begründet, nimmt der Anbieter seine Entscheidung unverzüglich zurück oder ändert sie.
8.4. Außergerichtliche Streitbeilegung (Art. 21 DSA). Der Nutzer ist berechtigt, sich gegen die Entscheidung an eine nach Art. 21 DSA zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle zu wenden. Die Liste der zertifizierten Stellen ist bei den Koordinatoren für digitale Dienste und auf der einschlägigen Seite der Europäischen Kommission verfügbar. Die Entscheidung der Stelle ist für die Parteien nicht bindend.
8.5. Unabhängig davon kann sich der Nutzer jederzeit an ein Gericht wenden.
9.1. Der Anbieter setzt die Bearbeitung von Meldungen vorübergehend aus in Bezug auf einen Meldenden, der häufig und offensichtlich unbegründete Meldungen abgibt.
9.2. Der Anbieter setzt die Erbringung des Dienstes vorübergehend aus in Bezug auf einen Nutzer, der häufig und offensichtlich rechtswidrige Inhalte einstellt.
9.3. Der Anbieter wendet die Aussetzung in jedem Fall erst nach vorheriger Verwarnung und unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls an, unter Berücksichtigung der Anzahl, des Anteils und der Schwere der Verstöße sowie der Vorsätzlichkeit des Verhaltens.
10.1. Der Anbieter kommt Anordnungen mitgliedstaatlicher Justiz- oder Verwaltungsbehörden zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte bzw. zur Erteilung von Auskünften nach den Art. 9–10 DSA nach.
10.2. Der Anbieter unterrichtet die anordnende Behörde unverzüglich über den Eingang der Anordnung und über die getroffene Maßnahme.
10.3. Der Anbieter unterrichtet den betroffenen Nutzer über die Anordnung und die durchgeführte Maßnahme spätestens zum Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme, es sei denn, die Behörde ordnet etwas anderes an.
10.4. Verdacht einer Straftat (Art. 18 DSA). Erlangt der Anbieter Kenntnis von Informationen, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer Person darstellt, begangen wurde, begangen wird oder geplant ist, unterrichtet er unverzüglich die Strafverfolgungs- oder Justizbehörden des betreffenden Mitgliedstaats.
11.1. Der Anbieter führt Aufzeichnungen über die Meldungen, die getroffenen Entscheidungen und die Begründungen.
11.2. Der Anbieter übermittelt die Begründungen an die Datenbank nach Art. 24 Abs. 5 DSA, soweit dies aufgrund seiner Größe verpflichtend ist.
11.3. Die in den Aufzeichnungen enthaltenen personenbezogenen Daten verarbeitet der Anbieter nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und bewahrt sie bis zum Ablauf der Frist zur Anspruchsdurchsetzung, höchstens jedoch 5 Jahre, auf.
12.1. Der Anbieter kann diese Richtlinie einseitig ändern. Über die Änderung unterrichtet er die Nutzer mindestens 15 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail und durch einen auf der Plattform veröffentlichten Hinweis.
12.2. Die jeweils geltende Richtlinie ist auf der Plattform laufend verfügbar.